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Nicht übertragbar. von einer Person zu beliebig häufigen Fahrten innerhalb der Geltungsdauer und des Geltungsbereiches nutzbar.Gilt für den eingetragenen Kalendermonat bis 12.00 Uhr des ersten Werktages des folgenden Monats. Ist dieser erste Werktag ein Samstag, gelten die Karten bis 12.00 Uhr des nächstfolgenden Werktags.
Werden nur gegen Vorlage einer Kundenkarte ausgegeben. Die Kundenkarte ist vollständig auszufüllen und vom örtlich zuständigen Betrieb Beförderungsstrecke, Fahrpreis und Prüfvermerk eizutragen; Die Ka.-Nr. ist auf den Fahrausweis zu übertragen. IBei Fahrausweiskontrollen ist der Fahrausweis zusammen mit der Kundenkarte vorzuzeigen.