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Nicht übertragbar. von einer Person zu beliebig häufigen Fahrten innerhalb der Geltungsdauer und des Geltungsbereiches nutzbar. Gilt für die eingetragene Kalenderwoche bis 12.00 Uhr des ersten Werktags der folgenden Woche. Der erste Tag einer Kalenderwoche ist der Montag.
Wird nur gegen Vorlage einer Kundenkarte ausgegeben. Die Kundenkarte ist vollständig auszufüllen und vom örtlich zuständigen Betrieb Beförderungsstrecke, Fahrpreis und Prüfvermerk eizutragen; Die Ka.-Nr. ist auf den Fahrausweis zu übertragen. Bei Fahrausweiskontrollen ist der Fahrausweis zusammen mit der Kundenkarte vorzuzeigen.